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aktuelle Thüringer SARS-CoV-2 Verordnung Drucken
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Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler*innen,

seit einigen Tagen nimmt die Anzahl von Corona-Infektionen wieder zu und es treten Fragen zu den erforderlichen Maßnahmen auf.

Die aktuelle Thüringer Verordnung gilt vom 01.10.2022 bis 12.11.2022, ebenda sind die Absonderungs- und Meldepflichten benannt.

Die Verordnung ist hier als Anlage beigefügt.

 

Derzeit gibt es in den Schulen keine Tests und kein Corona-Monitoring. Die aktuelle Handhabung in Kurzfassung ist:

Treten bei Schüler*innen Symptome auf, wird die Durchführung von Selbsttests empfohlen.

Im Falle eines positiven Testergebnisses muss der Infektionsverdacht mittels PCR-Test oder autorisiertem Schnelltest überprüft werden.

Für Infizierte besteht eine Absonderungspflicht (Quarantäne) per Verordnung und für Kontaktpersonen eine dringende Empfehlung für

fünf Tage Absonderung.

Die Absonderungspflicht endet frühestens nach fünf Tagen und spätestens nach zehn Tagen,

wobei die Person in den letzten zwei Tagen symptomfrei sein musste.

Der Hygieneplan des HBG wird an die neue Verordnung angepasst und in Kürze auf der Schulhomepage eingestellt.