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Informationen zum Schulbetrieb - Stand 18. März 2021
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Sehr geehrte Eltern, liebe Schüler,

 

Es finden ab 18. März 2021 in Präsenz statt:

- eingeschränkter Präsenzunterricht für die Klassenstufen 5, 6, 10 und 11 - im Wechselunterricht in Halbgruppen. (d.h. wöchentlicher Wechsel von Präsenz- und Distanzunterricht für die eingerichteten Halbgruppen). Eine separate Gruppe für Schüler*innen aus Notfallbetreuung und PfbU wird weitergeführt.

Damit alle Halbgruppen in zwei aufeinander folgenden Wochen die gleiche Stundentafel haben, ist die Abfolge der A- und B-Wochen so geändert, dass A-A-B-B-A-A usw. bis auf Weiteres gilt. (siehe Terminplan) Damit wechseln die Halbgruppen wöchentlich, der Stundenplan aber 14-tägig.

- die Klassenstufe 12 wird vollständig in Präsenz unterrichtet

Die neue Allgemeinverfügung des TMBJS vom 12. März (siehe Anlage), die ab 16.3.2021 bis 31.3.2021 gilt, enthält nur einige neue Aspekte (z.B. Sportunterricht ohne Maskenpflicht).


Die am 12.03.2021 veröffentlichte Neufassung der Thüringer SARS-CoV-2 Verordnung enthält im § 10a folgende Aussage: "Soweit Schulen ... für die Schüler ab Klassenstufe 7 ... geschlossen zu halten waren und noch nicht ... geöffnet wurden, sind sie weiterhin geschlossen zu halten; die Schüler befinden sich im häuslichen Lernen." 

Für die Öffnung gilt die bisherige Regelung fort.

Im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt ist die Voraussetzung, dass die 7-Tages-Inzidenz in den vorangegangenen 7 Tagen unter dem Wert 100 lag, weiterhin nicht erfüllt.

Es bleibt somit bis auf Weiteres bei Stufe ROT für die Klassenstufen 7 bis 9.

 

Die freiwilligen Schnelltests

- finden montags ab 07:30 Uhr und dienstags ab 07:30 Uhr ab Kl. 7  statt (Unterrichtsbeginn 08:00 Uhr)

Bitte beachten: Teilnahme am Schnelltest nur mit Einwilligungserklärung möglich (Vordruck und Elternbrief stehen auf der Schulwebsite). Schüler*innen können einmal pro Woche gestestet werden. Zu jedem Test ist erneut eine Einwilligungserklärung abzugeben.

 

Versorgung mit Mittagessen findet ab 22.03.2021 statt.

 

Die maßgeblichen Verordnungen vom  12.03.2021 sind als Anlagen beigefügt.

Eltern beachten bitte die darin enthaltenen Regelungen zur Notbetreuung und zur Befreiungsmöglichkeit vom Präsenzunterricht.

Attachments:
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