Umsetzung des Masernschutzgesetzes Drucken
Geschrieben von: Kober   
Montag, den 09. November 2020 um 11:08 Uhr

Sehr geehrte Eltern,

seit dem 1. März 2020 ist das Masernschutzgesetz in Kraft.

Die daraus entstandenen Pflichten für Schulen und für Sie als Eltern sind in der beigefügten Elterninformation benannt.

Bitte entnehmen Sie dieser Information, welche Nachweise erbracht werden sollen und für welche Schüler*innen dies noch erfolgen muss.

Die Nachweise sollen den Klassenleiter*innen bis zum 25.11.2020 vorgelegt werden.

Vielen Dank!

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